ESF-Förderung
Die ciT Zwickau GmbH ist EU-Projektträger und führt geförderte Weiterbildungsmaßnahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Arbeitsuchende durch.
Zugangsvoraussetzungen:
- Arbeitslose (§16 SGB III) oder Langzeitarbeitslose (§18 SGB III) – auch Nichtleistungsempfänger
- die Förderung ist nachrangig zu den Leistungen nach SGB II und SGB III (Bestätigung mittels Vordruck durch Agentur/Jobcenter notwendig)
- Wohnsitz in Sachsen
- Beratungsgespräch bei der ciT Zwickau GmbH
Aufwandsentschädigung / Fahrtkosten:
- 5 € pro Tag und Anwesenheit als Aufwandsentschädigung (abweichende Festlegungen durch ESF möglich)
- Fahrtkosten für kürzeste Strecke zum Wohnort mit preiswertestem Verkehrsmittel
- Auszahlung durch den ESF monatlich nachträglich
Angebote:
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