BaE - Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung
Im Verlauf einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung erwerben Auszubildende vollwertige Berufsabschlüsse
in anerkannten IHK- oder HWK-Berufen. Die Ausbildung, die durch die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter gefördert wird, erfolgt in
Zusammenarbeit mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb und dauert je nach Ausbildungsberuf 2 oder 3 Jahre. Zusätzlich
werden die theoretischen Ausbildungsinhalte im Rahmen des Berufsschulbesuchs vermittelt.
Zielgruppe
- Jugendliche, denen es zum Beispiel aufgrund von unterschiedlichen Problemlagen nicht gelungen ist,
einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu bekommen
- Auszubildende, die eine betriebliche Ausbildung begonnen haben und abbrechen mussten, können diese in Absprache mit der Bundesagentur
für Arbeit und dem Jobcenter bis zur IHK/HWK-Prüfung in einer außerbetrieblichen Ausbildung fortsetzen
Berufe als Fachpraktiker
- ... im Lagerbereich
- ... im Verkauf
- ... Küche
- ... Hauswirtschaft
- ... für Metalltechnik
- ... für Holztechnik
- ... für Holzbaufacharbeiter
- ... Gartenbau
Schwerpunkte
- Besuch der Berufsschule, in der der jeweilige Beruf ausgebildet wird
- praktische Ausbildung in IHK-anerkannten Ausbildungsbetrieben
- Erwerb von fachtheoretischen, fachpraktischen und allgemeinbildenden Kenntnissen und Fähigkeiten
- Abbau von individuellen schulischen und fachlichen Defiziten durch Stützunterricht in Kleingruppen
- Erwerb und Festigung von Lernmethoden zur effektiven Aneignung der Ausbildungsinhalte durch individuellen Förderunterricht
- Unterstützung durch praxiserfahrene Ausbilder und Lehrkräfte der ciT Zwickau GmbH bei der Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung der IHK/HWK
- sozialpädagogische Begleitung der Berufsausbildung, Hilfe bei der Bewältigung von persönlichen Problemen
- Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung individueller Bewerbungsunterlagen für praktische Ausbildung und Berufseinstieg
Fördermöglichkeiten (Wie kann ich teilnehmen?)
Förderung und Anmeldung für eine außerbetriebliche Ausbildung erfolgen über den/die jeweils zuständige/n Berufsberater/in der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters.
Zurück zur Hauptseite der Jugendlichen